Das Angebot ist in den Kabelnetzen von Nordrhein-Westfalen und Hessen gar nicht zu empfangen - der dortige Kabelnetzbetreiber Unitymedia speist die Kanäle nicht ein. Darauf werde in der Online-Werbung für das Angebot aber nur unzureichend hingewiesen, so Verbraucherschützer und Medienreferent bei der Bundeszentrale
Michael Bobrowski gegenüber dem "HB". Sky hingegen beruft sich darauf, zu Beginn der Bundesliga-Saison von "ausgewählten lokalen Kabelnetzen" gesprochen zu haben. Zu wenig, meint Bobrowski. Einem Neu-Abonnenten nütze dieser Hinweis "herzlich wenig".
Gegenüber HORIZONT.NET formulierte Bobrowski, "dass Sky in der fraglichen Werbung für das entsprechende HD-Produktangebot deutlicher, das heißt im Werbetext selbst und an prominenter Stelle auf mögliche Einschränkungen in der Empfangbarkeit zum Beispiel beim Kabelempfang hinweist." Erst dadurch gehe das Werbeversprechen konform mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Bei Sky werde man - wie von dem Unternehmen gefordert - in der Sache voraussichtlich nicht vorstellig werden.
ire