VPRT fordert Festschreibung des Bruttoprinzips für Werbeunterbrechungen

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Anläßlich der Münchner Medientage hat der Präsident des Verbands privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, die Ministerpräsidenten der Länder erneut aufgefordert, den Rundfunkstaatsvertrag an die liberaleren EU-Fernsehrichtlinien anzupassen. Ferner sollte das sogenannte Bruttoprinzip für die zulässige Anzahl von Werbeunterbrechungen im privaten Fernsehen nach Ansicht des VPRT-Präsidenten noch in diesem Jahr beschlossen werden - wie ursprünglich zugesichert. Die Festschreibung des Bruttoprinzips war wegen Unklarheiten über die Zukunft des ARD-Finanzausgleichs veschoben worden. Doetz: "Vor dem Hintergrund der Internationalisierung der Märkte führt eine Inländerdiskriminierung der deutschen TV-Veranstalter durch restriktivere Werberegelungen als in anderen EU-Mitgliedstaaten zu nicht akzeptablen Wettbewerbsnachteilen und einer Schwächung des Medienstandortes Deutschland." Nach der Bruttoregelung wird die Zeit der Werbeunterbrechungen in die Filmlänge miteinberechnet und nach diesem Wert dann die zulässige Anzahl der Werbeunterbrechungen bestimmt. Dieses in der EU gängige Verfahren sei noch nicht im Rundfunkstaatsvertrag umgesetzt, so Doetz.



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