VG Media: Landgericht Köln verlangt Verträge

Teilen
Der Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft VG Media und den Verlagen, um die Nutzung von Text- und Bildmaterialien in Internet-EPGs, geht in die nächste Runde. Das Landgericht Köln hat die VG Media, die zu gleichen Teilen der RTL-Gruppe und Pro Sieben Sat 1 gehört, aufgefordert, ihr binnen vier Wochen die Wahrnehmungsverträge vorzulegen, in denen die Sender, die die VG Media vertritt, der Gesellschaft  ihre EPG-Rechte einräumen.

Weiterhin muss die VG Media darlegen, aus welchen Unterlagen sich ergeben soll, dass sich die fusionsrechtliche Genehmigung der EU-Kommission auch auf die Wahrnehmung der EPG-Rechte erstreckt hat. Die EU-Genehmigung war zur Gründung der Verwertungsgesellschaft notwendig. Außerdem verlangt das Gericht exemplarisch Nachweise für eine lückenlose "Rechtekette" zwischen dem Urheber und der VG Media.

"Dieser Beschluss des Landgerichts bestätigt in weiten Teilen unseren Klagevortrag, kommentiert Dirk Platte, Justiziar des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Der VDZ hatte im August 2008 Klage gegen die VG Media erhoben. Hintergrund: In den aktuell gültigen Tarifbedingungen für Internet-EPGs erhebt die Gesellschaft ein Entgelt, wenn bislang kostenlos zur Verfügung gestelltes Text- und Bildmaterial verwendet wird, das über die so genannten Basisinformationen wie Filmlänge, hinausgeht. Besonders betroffen von der Regelung wären die großen Programmzeitschriftenverlage Axel Springer, Bauer, Burdas Milchstrasse sowie die "WAZ"-Zeitschriften, für die sich der VDZ in dem Verfahren stark macht.

In dem Lizenzvertrag sollen sich die Verlage außerdem verpflichten, ihr Angebot im Internet diskriminierungsfrei anzubieten. Darunter verstehen die Sender aus Sicht des VDZ offenbar, dass die Angebote "werbefrei ausgestaltet" und ohne Empfehlungen wie "Tipp des Tages" dargestellt werden.

Nachdem sich viele Verlage geweigert hatten sowohl die Tarifbedingungen als auch neue Geschäftsbedingungen der Pro Sieben Sat 1 Group zu unterzeichnen, hatte P7S1-Vorstand Marcus Englert den Verlagen gekündigt. Dagegen hatten die betroffenen Verlage vor dem Landgericht Hamburg geklagt. Darauf hin hatten sich beide Seiten geeinigt. pap
stats