Die Umsetzung des Tabakwerbeverbots in Deutschland, das ab August in Kraft treten soll, wertet der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) als "absurd". Es sei "nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung jetzt auf Drängen des Verbraucherschutzministeriums das Tabakwerbeverbot voreilig umsetzen will, obwohl sie dagegen zugleich vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg klagt", so VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner.
Der VDZ bleibt bei seiner Forderung, dass es vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs keine Umsetzung in Deutschland geben sollte. Es gehöre zu den Grundlagen der Pressefreiheit, dass frei erhältliche Produkte auch frei beworben werden dürfen.
Am 31. Juli endet die Frist zur Umsetzung der zweiten Tabakwerbeverbots Richtlinie der
EU. Auf Initiatve des VDZ und anderer Verbände hatte die
Bundesregierung bereits gegen die erste Eirchlinie erfolgreich vor dem
Europäischen Gerichtshof geklagt. Im vergangenen Jahr flossen 37,6 Millionen Euro, also knapp 70 Prozent der gesamten Bruttowerbeausgaben für Tabakwerbung in Zeitschriften (ohne Stadtmagazine).
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