Die kürzlich vom Amtsgericht München veröffentlichte Begründung zum umstrittenen Urteil gegen denEx-Compuserve-Chef Felix Somm kann jetzt online unter
http://www.online-recht.de eingesehen werden. Das Amtsgericht hatte Somm für die Verbreitung von pornographischem Material zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Entscheidung hatte heftige Diskussionen und Kritik ausgelöst, nachzulesen unter
http://www.horizont.net/forum. In der Urteilsbegründung wird unter anderem deutlich gemacht, daß es mit der Entscheidung nicht darum gehe, "für die deutschen Nutzer das Internet lahmzulegen", sondern daß vielmehr "ein vitales Interesse der Gesellschaft" bestehe, keine rechtsfreien Räume entstehen zu lassen, "in denen so hohe Rechtsgüter wie Jugendschutz und Schutz vor sexuell motivierter Gewalt rein kommerziellen Interessen untergeordnet und damit geopfert werden."