Urteil: Freenet-Werbung irreführend

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Das Landgericht Berlin hat Freenet.de untersagt, sich weiter als "zweitgrößter Online-Dienst Deutschlands" zu bezeichnen. Dies geht aus einem Urteil des Gerichts vom 16. Februar 2005 (AZ 97 O 106/04) hervor, für das jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Der Telekommunikation- und Internetanbieter hatte in Pressemeldungen, Werbeanzeigen und auf der Unternehmenshomepage damit geworben, zweitgrößter Service-Provider Deutschlands und zweitgrößter Player im Internet zu sein.

Dagegen klagte GMX Internet Services wegen unlauteren Wettbewerbs. Das Landgericht gab dem Konkurrenz-Anbieter recht. In der Begründung hieß es, die Inanspruchnahme des zweiten Platzes sei irreführend, weil das Unternehmen diese Position nicht einnimmt. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, jedoch gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. se



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