"Taz" verklagt Verteidigungsministerium wegen Werbekampagne

Die "Taz" geht juristisch gegen das Verteidigungsministerium vor
Die "Taz" geht juristisch gegen das Verteidigungsministerium vor
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Die "Taz" macht ihre Drohung wahr. Beim Landgericht Berlin hat die Tageszeitung einen Strafantrag gegen das Bundesverteidigungsministerium gestellt. Es geht um eine Werbekampagne für den Dienst in der Bundeswehr, die nach der Ankündigung des damaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg vom 24. Februar hauptsächlich in den Springer-Titeln "Bild" und "Bild am Sonntag" sowie auf der Bild-Website laufen soll.

"Taz"-Anwalt Johannes Eisenberg wirft dem Ministerium Bestechlichkeit vor. "Bild" habe eine Kampagne zugunsten Guttenbergs betrieben. Eisenberg stützt sich in seiner Klage auf Paragraf 331 Strafgesetzbuch, wonach staatliche Stellen ein bestimmtes Medium nicht bevorzugt behandeln dürfen.

Bereits in der vergangenen Woche hat die "Taz" eine Unterlassungserklärung an das Ministerium gesandt. Die Reaktion: Die Behörde teilte der Zeitung in einem Schreiben mit, an dem Vorhaben festzuhalten. Daher zieht Eisenberg nun vor Gericht und stellt Strafanzeige "wegen aller in Betracht kommender Straftaten gegen unbekannte Verantwortliche der Bundeswehr beziehungsweise des Bundesverteidigungsministerium beziehungsweise des Bundesamtes für Wehrverwaltung und Weitere".

Diesen Vorwurf hält das Ministerium für unbegründet. Wie ein Sprecher gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" mitteilte, habe kein Beamter, sondern die Mediaagentur Zenithmedia die Springer-Titel für die Kampagne ausgewählt. Von den knapp 5,7 Millionen Euro, die die Bundeswehr 2011 für Personalwerbung ausgeben könne, seien 4,8 für die Werbung neuer Manschaften vorgesehen. Davon sollen 12,5 Prozent - also 600.000 Euro - auf "Bild", "BamS" und Bild.de entfallen. bn



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