Die "Taz" stört sich an der geplanten Bundeswehr-Kampagne
Im traditionellen Dauer-Clinch zwischen der "Taz" und dem Medienkonzern Axel Springer öffnet sich ein neues Kapitel. Es geht um eine Werbekampagne für den Dienst in der Bundeswehr, die nach der Ankündigung des damaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg vom 24. Februar hauptsächlich in den Springer-Titeln "Bild" und "Bild am Sonntag" sowie auf der Bild-Website laufen soll. Dagegen wehrt sich die "Taz" nun.
Der Verlag hat dem
Bundesverteidigungsministerium ein Unterlassungsbegehren zugesandt. Die Begründung: Es handele sich um "eine strafbare Vorteilsannahme nach Paragraf 331 Strafgesetzbuch". Der Staat unterliege dem Diskriminierungsverbot im Bereich Medien. Er dürfe also nicht ein Medium bevorzugt behandeln. Auch wenn der Minister inzwischen zurückgetreten ist, bleibt der Gesetzesverstoß bestehen, führt der "Taz"-Anwalt
Johannes Eisenberg aus.
Springer selbst hat sich bereits Ende Februar gegen den Vorwurf der Beeinflussung durch Guttenberg gewehrt. Gegenüber Tagesschau.de sagte Sprecher Tobias Fröhlich: "Einen Zusammenhang zwischen der aktuellen Berichterstattung über Minister zu Guttenberg und den Werbemaßnahmen des Bundeswehr herzustellen ist absurd und lächerlich." Anzeigenbereich und Redaktion seien in dem Medienkonzern strikt getrennt.
Das Verteidigungsministerium hat nach Angaben der "Taz" die Frist zur Stellungnahme verstreichen lassen. Daher erwägt die Zeitung nun, bei einem Verwaltungs- oder Zivilgericht Klage einzureichen.
bn