Der Süddeutsche Verlag dementiert einen Bericht der "Welt", nach dem der Einstieg eines neuen Gesellschafters bei dem Medienhaus kartellrechtliche Probleme aufwerfe. Das Blatt hatte gemeldet, dass das Vorhaben aus "wettbewerblicher Sicht zweifelsfrei erheblichen Einfluss" habe. Daher bestehe "Vollzugsverbot". Dies sei den beteiligten Unternehmen auch bekannt. Vom "Süddeutschen Verlag" wird der Bericht indessen zurückgewiesen: "Die Meldung in der ,Welt' von heute, das Bundeskartellamt blockiere den Einstieg eines sechsten Gesellschafters in den Süddeutschen Verlag ist falsch", meint Unternehmenssprecher Sebastian Lehmann.
An der defizitären Münchner Mediengruppe will sich die
Südwestdeutsche Medien Holding (SWMH) mit 18,75 Prozent beteiligen. Der Einstieg zum vereinbarten Kaufpreis von mehr als 100 Millionen Euro soll über eine Kapitalerhöhung erfolgen. Der bayerisch-schwäbische Zusammenschluss wurde der "Welt" zufolge erst in diesen Tagen beim Bundeskartellamt angemeldet. Die Wettbewerbshüter würden nun vermutlich eine etwa viermonatige "Tiefenprüfung" ausführen. Unter Umständen muss sich der Süddeutsche Verlag von seiner Regionalzeitungsgruppe im Dreiländereck Bayern, Thüringen und Sachsen trennen.
Eine solche Brisanz weist man dem Vorgang in München erwartungsgemäß nicht zu. Lehmann: "Es ist eine gesetzliche Selbstverständlichkeit, dass die Beteiligung der Südwestdeutschen Medien Holding (SWMH) am Süddeutschen Verlag (SV) durch das Kartellamt freigegeben werden muss."Die Situation sei also mitnichten so, dass vom Kartellamt die Beteiligung blockiert wird. Vielmehr dürfe grundsätzlich kein Zusammenschluss von Unternehmen, so auch die Beteiligung der SWMH am SV vor Abschluss des Kartellverfahrens vollzogen werden. Deshalb sei die kartellrechtliche Situation -- wie üblich - in Kontakten mit dem Kartellamt abgeklärt worden. Die Freigabe wird nach Überzeugung des SV in Kürze erfolgen.