Sport und Unterhaltung gehören nach Ansicht von ARD, ZDF und BR zu den öffentlich-rechtlichen Sendern

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„ARD und ZDF sind in Deutschland per Gesetz zur Vollversorgung der Zuschauer und Hörer verpflichtet. Die Menschen haben einen Anspruch darauf, daß sie durch unsere Programme die Gesellschaft in all ihren Facetten erleben und daran teilhaben können." Mit diesen Worten hat der ARD-Vorsitzende Prof. Udo Reiter den jüngsten Vorschlag der EU-Kommission scharf zurückgewiesen, wonach bestimmte Sportübertragungsrechte und Unterhaltungssendungen nicht mehr durch Gebühren, sondern durch Werbeeinnahmen finanziert werden sollen. Ähnlich äußerte sich auch Prof. Albert Scharf, Intendant des Bayerischen Rundfunks: Der Programmauftrag für die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland und dessen Finanzierung sei allein Sache des deutschen Gesetzgebers, gemäß dem Amsterdamer Protokoll müsse er daher auch von der EU-Kommission akzeptiert werden.



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