Als "bewerkenswerte Addition von technischen, materiell-rechtlichen und prozeßrechtlichen Fehlern" bezeichnet Dr. Ulrich Sieber, Verteidiger des Ex-Compuserve-Chefs Felix Somm, die veröffentlichteschriftliche Urteilsbegründung des Münchner Amtsgerichts. Das hatte Somm Ende Mai wegen der Verbreitung pornographischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt - eine Entscheidung, die heftige Kritik auslöste, nachzulesen unter
http://www.horizont.net/forum. Sieber weist dem Amtsrichter Hubbert Fehler sowohl im technischen Grundverständnis als auch in der juristischen Beurteilung des Sachverhalts nach. Zudem seien wesentliche Beweise nicht gewürdigt und relevante Beweisanträge abgelehnt worden. Gegen das Urteil hatten Verteidigung und Staatsanwaltschaft unmittelbar nach dem Urteilsspruch Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten eingelegt.