Der Vorstand der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) hat Verstöße der SenderSat 1 (in zwei Fällen) und Hamburg 1 (in einem Fall) gegen das medienrechtliche Schleichwerbungsverbot festgestellt und förmliche Beanstandungen ausgesprochen. In seinem Regionalprogramm "17:30 live" hatte Sat 1am 27. Januar und 3. Februar 1998 Beiträge zum Thema "Kostengünstiger Häuserbau" ausgestrahlt, in denen durch die Einblendung einer Info-Hotline, durch ein Gewinnspiel sowie durch die Art der Präsentation in starkem Maße eine Bausparkasse in den Vordergrund gerückt wurde. Bei Hamburg 1 wurde dieSendung "Carport" vom 1. April beanstandet, in der ein einzelnes Autohaus mehrfach in einer Weise redaktionell präsentiert wurde, die der HAM-Vorstand eindeutig als Werbezweck interpretierte. In beiden Fällen verband der HAM-Vorstand seine Beanstandungen mit der Aufforderung, ähnliche Verstöße in Zukunft auszuschließen.