Das Amtsgericht Ludwigshafen hat Sat 1 zur Zahlung eines Bußgelds in Höhe 100.950 Mark verdonnert. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung der Landeszentrale für private RundfunkveranstalterRheinland-Pfalz (LPR). Die für Sat 1 zuständigen Medienwächter hatten das Bußgeld verhängt, weil der Sender bei der Ausstrahlung des Kinorenners "Der mit dem Wolf tanzt" im April 1994 die zulässigeWerbemenge von maximal 12 Minuten pro Stunde überschritten hatte. Sat 1 will den Bußgeld-Entscheidvom Oberlandesgericht Zweibrücken überprüfen lassen. Auch Pro Sieben bekam einen Dämpfer: Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht wies die Klage des Senders gegen eine Aufsichtsmaßnahme der Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunkwesen (ULR) zurück: Pro Sieben hatte den 87 Minuten langen Film "Born to fight" dreimal durch Werbung unterbrochen, obwohl Spielfilme pro 45 Minuten Länge nur einen Werbeblock enthalten dürfen. Nach Angaben der ULR machte der Sender geltend, "Born to fight" mit drei anderen Karatefilmen im Hongkong-Milieu als Reihe programmiert zu haben, bei der jeder Film im 20-Minuten-Takt unterbrochen werden dürfe. Die Einstufung der Filme als Reihe lehnte die ULR ab. ULR-Direktor Gernot Schumann: "Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts macht Schluß mit dem reihenweisen Etikettenschwindel und dämmt die Werbeflut bei Spielfilmen ein." Das Urteil könnte auch für das parallel geführte Ordnungswidrigkeitenverfahren von Bedeutung sein. Die ULR hatte wegen des Verstoßes auch einen Bußgeldbescheid in Höhe von 315.000 Mark verschickt, der nach dem Pro-Sieben-Einspruch nun dem Amtsgericht Kiel zur Entscheidung vorliegt.