Sat 1 muß kein Bußgeld wegen Werbeverstoß zahlen

Teilen
Sat 1 muß jetzt doch kein Bußgeld wegen der Verschiebung einer Werbeinsel zahlen, lautet der Beschluß des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken. Geklagt wurde gegen die mit der Verschiebung verbundene Überschreitung der zulässigen Werbezeit von 12 Minuten innerhalb einer Stunde bei der Ausstrahlung des Films "Der mit dem Wolf tanzt". Das zulässige Werbegesamtvolumen von 20 Prozent innerhalb eines Programmtags wurde jedoch nicht überschritten. Mit dieser Begründung hob das OLG das gegenteilige Urteil des Amtsgerichts Ludwigshafen vom Februar 1998 auf.



stats