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Die Rechtsstreitigkeiten zwischen der WAZ-Gesellschafterin Petra Grotkamp und ihren beiden Schwestern, Gisela Holthoff und Renate Schubries (Funke-Familiengesellschaft), sind beendet. Der Bundesgerichtshof hat in letzter Instanz die Nichtzulassungsbeschwerde von Grotkamp zurückgewiesen.
Im September 2005 hatten WAZ-Gesellschafter gegen den Willen von Grotkamp die Ausschüttung von mehr als 400 Millionen Euro aus dem Verkauf der RTL-Anteile an Bertelsmann beschlossen. Grotkamp hielt diese Beschlüsse für rechtswidrig. Die jeweils 65 Millionen Euro, die an sie ebenso wie ihre Schwestern ausgeschüttet worden waren, sollten an die Gesellschaft zurückgezahlt werden, so die Forderung von Grotkamp.
Die Klage wurde jedoch vom Landgericht Essen abgewiesen. Auch die Berufung von Grotkamp wurde vom Oberlandesgericht Hamm zurückgewiesen, eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen richtete sich die Nichtzulassungsbeschwerde, die Grotkamp beim Bundesgerichtshof einreichte - und die nun ebenfalls zurückgewiesen wurde. Damit sind alle Rechtswege erschöpft.
Die WAZ gehört zu 50 Prozent der Brost Verwaltungs GmbH, die in den Händen der Gründerfamilie Brost ist, und zu 50 Prozent der Funke Familien Gesellschaft, die wiederum zu gleichen Teilen Grotkamp, Holfhoff und Schubries gehört.
Ende August wurde bekannt, dass Grotkamp
die Mehrheit an der WAZ-Gruppe übernehmen will. Die Tochter des Mitgründers Jakob Funke will den Brost-Enkeln ihren 50-Prozent-Anteil an der Zeitungsgruppe für 500 Millionen Euro abkaufen. Die Abwicklung des Geschäfts soll bereits kurz vor dem Abschluss stehen.
sw