Das Landgericht München hat die Klage gegen Pro Sieben Sat 1 abgewiesen
Aufatmen in Unterföhring: Das Landgericht München hat die Schadensersatzklage von Tele 5 gegen Pro Sieben Sat 1 abgewiesen. Der Sender hatte versucht, Schadensersatz gegen den TV-Konzern geltend zu machen, nachdem das Bundeskartellamt gegen die Vermarkter der Mediengruppe RTL Deutschland und Pro Sieben Sat 1 hohe Bußgelder wegen der Ausnutzung ihrer marktbeherrschenden Stellung verhängt hatte.
Zur Erinnerung: Ende 2007 hatte das Bundeskartellamt den beiden großen Vermarktern hohe Strafen aufgebrummt. Seven-One Media musste 120 Millionen Euro bezahlen, IP Deutschland 96 Millionen Euro. Im Gegenzug wurde das drohende Verfahren, das sich wohl über Jahre hingezogen hätte, eingestellt. Das Bundeskartellamt hatte den beiden Vermarktern, die sich über 80 Prozent des TV-Werbemarktes aufteilen, eine Ausnutzung ihrer marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen. Vor allem die Rabattpolitik von IP und Seven-One war den Wettbewerbshütern ein Dorn im Auge. Sharedeals und diverse andere Rabattpraktiken hätten dazu geführt, dass kleinere unabhängige Anbieter aus dem Markt gedrängt wurden.
Einige kleinere Sender, darunter Tele 5 und RTL 2 wollten daraufhin Schadensersatz gegen die beiden großen TV-Gruppen geltend machen. Tele 5 und der MTV-Networks-Vermarkter Viacom Media Solutions reichten in München Klage gegen Pro Sieben Sat 1 ein, RTL 2 hat ein ähnliches Verfahren gegen beide Vermarkter in München und Düsseldorf angestrengt. Der Streitwert ist nicht unerheblich: RTL 2 fordert von IP und Seven-One jeweils 30 Millionen Euro. Ein Sprecher des Landgerichts München bestätigte nun gegenüber HORIZONT.NET, dass die Klage von Tele 5 gegen Pro Sieben Sat 1 insgesamt abgewiesen wurde.
Das Verfahren von RTL 2 gegen IP Deutschland am Landgericht Düsseldorf ist noch anhängig. Die Abweisung der Klage von Tele 5 gegen Pro Sieben Sat 1 könnte für die anderen Entscheidungen allerdings Signalwirkung haben.
dh