Privatradios in Österreich dürfen am 1. April starten

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Der Verfassungsgerichtshof in Österreich hat den rund 70 Beschwerden zur Privatlizenzverteilung keine aufschiebende Wirkung eingeräumt. Somit steht dem Start von 50 neuen Regional- und Lokalsendern am 1. April in Österreich nichts mehr im Wege. Dem Antrag der einzelnen Beschwerdeführer wurde, so berichtet "Horizont Austria" einerseits deshalb nicht stattgegeben, weil "die für den Sendestart am 1. April erforderlichen Investitionen beim gegebenen Verfahrensstand im wesentlichen bereits durchgeführt sein müssen".
Andererseits sei wegen der durch das Regionalradiogesetz (RRG) möglichen Vielzahl der zugelassenen Regional- und insbesondere Lokalradioveranstalter nicht mehr davonauszugehen, "daß die Belegung einer Frequenz durch einen Veranstalter diese derart prägen wird, daß einem weiteren Privatradioveranstalter auf dieser Frequenz ein medialer oder wirtschaftlicher Nachteil entsteht." Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bedeutet dennoch nicht das Ende im Fall Privatradiolizenzen. Nun gilt es, die Beschwerden jener Bewerber inhaltlich zu prüfen, die bei der Lizenzvergabe nicht zum Zuge kamen.



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