Primus Online muss Power Shopping einstellen

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Das Landgericht Köln hat dem Kölner Internethändler Primus Online verboten, weiterhin Mengenrabatte bei gestiegener Käuferzahl einzuräumen. Die Praxis, bei steigenden Verkäufen die Preise fallen zu lassen, beeinflusse unzulässigerweise über den Spieltrieb die Kaufentscheidungen der User und verstoße damit gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, heißt es in der Urteilsbegründung. Das Urteil kommt nicht überraschend: das Gericht folgt damit seiner eigenen Auffassung, die es bereits in einer im Oktober vergangenen Jahres erlassenen Verfügung gegen das Onlineunternehmen vertreten hat. Bei Verstößen gegen die Entscheidung droht dem Kölner Unternehmen jetzt ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000 Mark. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Bis zur Zustellung des Urteils will Primus Online sein Geschäftsmodell weiterführen. Das Internetunternehmen strebt die nächste Instanz an. Einen Präzedenzfall gibt es bereits: Das Landgericht Hamburg hatte im Sommer dieses Jahres eine einstweilige Verfügung gegen das schwedische Internetunternehmen Letsbuyit.com erlassen. Ein Konkurrent hatte geklagt, das Stufenpreismodell von Letsbuyit.com verstoße gegen das deutsche Rabattgesetz. Einen Monat später hob das Oberlandesgericht Hamburg die Verfügung jedoch wieder auf.



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