Presse-Grosso wehrt sich gegen Vorwurf der "GQ"-Blockade

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Der Bundesverband Presse Grosso wehrt sich gegen die Behauptung, dass die Grossisten die Septemberausgabe des Männermagazins "GQ" von Condé Nast aufgrund "jugendgefährdender Abbildungen" nicht am Kiosk ausliefern wollen. Vielmehr seien die Grossisten ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Prüfung und Abwägung nachgekommen und hätten das betreffende Heft durch einen unabhängigen Fachanwalt prüfen lassen. Dieser hätte ein "eindeutig pornographisches Bild" des Düsseldorfer Künstlers Thomas Ruff beanstandet, das in "GQ" abgedruckt sei.

Aufgrund dieses Befunds und nach Rücksprache mit dem Verlag Gruner+Jahr, der den Vertrieb von Condé Nast betreut, wurden die Grosso-Unternehmen angewiesen, vorsorglich die betreffenden Stellen auf den Seiten 151 bis 153 zu labeln oder zu schwärzen und sofort wieder an den Einzelhandel auszuliefern. Die bereits ausgelieferten Hefte wurden zurückgerufen.



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