Die TV-Gruppe des Medienmoguls Rupert Murdoch
BSkyB hat heute vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen
Premiere erwirkt. Danach darf der Bezahlsender seine im September startende Satellitenplattform nicht
Premiere Sky nennen. Mit dem Zusatz "Sky" verletze der Pay-TV-Kanal die Markenrechte von BSkyB. Gegen die Niederlage hat Premiere bereits Berufung eingelegt. Parallel denkt der Konzern jedoch über einen alternativen Namen nach, um im Falle eines langwierigen juristischen Verfahrens nicht die Vermarktung der Plattform zu gefährden.
bn