Ungerecht behandelt fühlt sich der neue landesweite Hörfunksender Power 612 aus Schleswig-Holstein. Für seine Einspeisung in die Kabelhaushalte soll er jährlich 440.000 Mark an die Telekom zahlen, alle anderen Programme werden kostenlos eingespeist. Das Landesmediengesetz legt fest, daß alle ortsüblich empfangbaren Programme in das Kabelnetz eingespeist werden müssen. Das Landgericht Kiel hat die Entscheidung aufgrund einer einstweiligen Verfügung von Power 612 noch nicht getroffen. Die Begründung: Ein solche Entscheidung könne nur im Hauptsacheverfahren gefällt werden.