Das Portal ist im Berufungsprozess gegen FAZ und SZ unterlegen
Die "Frankfurter Allgemeine" und die "Süddeutsche Zeitung" haben im Berufungsprozess gegen das Online-Portal Perlentaucher.de Recht bekommen. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hat Perlentaucher.de 2004 in einigen Fällen gegen das Urheberrecht verstoßen.
So hätten bestimmte Kritiken das Urheberrecht verletzt, urteilte das OLG. Perlentaucher.de hatte auf Grundlage von Kritiken namhafter Tageszeitungen - darunter die "Frankfurter Allgemeine" und die "Süddeutsche" - Kurzfassungen, sogenannte "Abstracts" erstellt und diese an Online-Buchhädler wie Amazon oder Bucher.de weiterverkauft. Dagegen hatten sich die Zeitungen unter Berufung auf ihre Urheberrechte gewehrt.
Nach Ansicht des Gerichts bestünden die Abstracts "mehr oder weniger aus einer Übernahme von besonders prägenden oder ausdrucksstarken Passagen der Originalrezensionen, von denen lediglich einige Sätze ausgelassen worden seien. Sie stellten deshalb eine unzulässige "unfreie" Bearbeitung im Sinne des Urhebergesetzes dar und hätten ohne die Einwilligung der Klägerinnen nicht übernommen werden dürfen."
Allerdings betont das OLG Frankfurt, dass das Urteil keine allgemeine Aussage darüber zulasse, in welchem Umfang die Übernahme von Buchrezensionen urheberrechtlich zulässig sei. Die Zeitungen könnten kein generelles Verbot der Verwendung ihrer Buchrezensionen verlangen. Dies müsse vielmehr im Einzelfall geprüft werden.
Dem Urteil des OLG Frankfurt war ein jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen. Nachdem das Landgericht und das Oberlandesgericht die Klagen der beiden betroffenen Tageszeitungen gegen Perlentaucher.de zunächst zurückgewiesen hatte, hob der Bundesgerichtshof die Urteile im vergangenen Jahr auf
und verwies den Fall zurück an das OLG.
dh