Bei dem Streit geht es vor allem um Urheberrechte.
Perlentaucher.de bietet auf seiner Website Zusammenfassungen von Buchrezensionen aus verschiedenen Zeitungen - unter anderem der
"Süddeutschen Zeitung" und der
"FAZ" - an. Für diese Abstracts, die Mitarbeiter von Perlentaucher.de erstellen, hat das Portal auch den Internet-Buchhandlungen
Amazon.de und
Bucher.de Lizenzen erteilt. Dagegen wehren sich "FAZ" und "Süddeutsche Zeitung". Nach Einschätzung der Tageszeitungen verstößt die Lizenzierung an Dritte gegen Urheberrecht, Markenrechte und Wettbewerbsrecht.
Mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs ist ein Ende des Rechtsstreits aber noch nicht in Sicht. Die Richter haben zwar die Berufungsurteile aufgehoben, aber gleichzeitig die Auffassung des Berufungsgerichts bestätigt, dass eine Verwertung von Abstracts grundsätzlich zulässig ist, sofern es sich dabei um selbständige Werke handelt. Was der BGH bemängelt, ist lediglich das Prüfverfahren. Hier wurden nach Einschätzung der Richter weder die richtigen rechtlichen Maßstäbe angelegt noch alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt. Daher müsse das Berufungsgericht nun erneut prüfen, ob es sich bei den beanstandeten Abstracts um selbständige Werke handelt.
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