Perlentaucher-Streit: "FAZ" und "Süddeutsche" erzielen Teilerfolg

Der Streit um Urheberrechte geht weiter
Der Streit um Urheberrechte geht weiter
Teilen
Im Rechtsstreit mit dem Online-Kulturmagazin Perlentaucher.de dürfen die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und die "Süddeutsche Zeitung" wieder hoffen. Nachdem Landgericht und Berufungsgericht kürzlich die Position von Perlentaucher.de gestärkt haben und die Klagen der Tageszeitungen abgewiesen wurden, hat heute der Bundesgerichtshof die Berufungsurteile aufgehoben und die Sachen an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Bei dem Streit geht es vor allem um Urheberrechte. Perlentaucher.de bietet auf seiner Website Zusammenfassungen von Buchrezensionen aus verschiedenen Zeitungen - unter anderem der "Süddeutschen Zeitung" und der "FAZ" - an. Für diese Abstracts, die Mitarbeiter von Perlentaucher.de erstellen, hat das Portal auch den Internet-Buchhandlungen Amazon.de und Bucher.de Lizenzen erteilt. Dagegen wehren sich "FAZ" und "Süddeutsche Zeitung". Nach Einschätzung der Tageszeitungen verstößt die Lizenzierung an Dritte gegen Urheberrecht, Markenrechte und Wettbewerbsrecht.

Mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs ist ein Ende des Rechtsstreits aber noch nicht in Sicht. Die Richter haben zwar die Berufungsurteile aufgehoben, aber gleichzeitig die Auffassung des Berufungsgerichts bestätigt, dass eine Verwertung von Abstracts grundsätzlich zulässig ist, sofern es sich dabei um selbständige Werke handelt. Was der BGH bemängelt, ist lediglich das Prüfverfahren. Hier wurden nach Einschätzung der Richter weder die richtigen rechtlichen Maßstäbe angelegt noch alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt. Daher müsse das Berufungsgericht nun erneut prüfen, ob es sich bei den beanstandeten Abstracts um selbständige Werke handelt. mas



stats