Online-Videorekorder Save.TV erzielt vor Gericht Teilerfolg gegen RTL

Save TV hat sich vor Gericht gegen RTL durchgesetzt
Save TV hat sich vor Gericht gegen RTL durchgesetzt
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Schlappe für RTL: Save.TV, Betreiber des gleichnamigen Online-Videorekorders hat vor dem Oberlandesgericht Dresden im jahrelangen Rechtsstreit gegen die Mediengruppe RTL Deutschland einen Etappensieg errungen. Der Dienst verstoße nicht gegen das Vervielfältigungsrecht des TV-Senders. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Im Kern ging es in den Prozess um die Frage, ob eine automatisierte onlinebasierte Aufzeichnung von TV-Inhalten gegen das Vervielfältigungsrecht von Rundfunkanstalten verstößt. Ein durch das Gericht bestellter Gutachter kam zu dem Urteil, dass es sich dabei um private Aufzeichnungen wie bei einem herkömmlichen Videorekorder handelt. Dadurch werde das Verfielfältigungsrecht des Urhebers nicht verletzt.

"Save.TV verletzt nicht die Vervielfältigungsrechte von RTL. Wir freuen uns, dass das OLG Dresden diesen zentralen Punkt bestätigt hat. Es ist überfällig, dass diese unnötig langwierige Auseinandersetzung beendet wird, die dem Standort Deutschland hinsichtlich der Weiterentwicklung einer neuen Technologie erheblichen Schaden zugefügt hat", sagt Thomas Kutsch, Geschäftsführer von Save.TV zu dem Urteil.

Der Rechtsstreit zwischen dem Anbieter und RTL dürfte dennoch weitergehen. Denn in einem weiteren Punkt ist Save.TV RTL unterlegen: Nach Ansicht des Gerichts verletzt der Online-Videodienst die Senderechte von RTL. "Die Einbindung des Programms RTL in das Angebot Save.TV ohne unsere Zustimmung ist weiterhin unzulässig und daher zu unterlassen", betont RTL-Sprecher Christian Körner. Die Verwertungsgesellschaft VG Media, die die Urheberrechte der privaten Rundfunksender vertritt, hat dem Unternehmen die Weitersendungsrechte verweigert. Nach Ansicht von Save.TV ist VG Media aber zur Einräumung der Rechte verpflichtet. Save.TV hat daher bereits angekündigt, weiter rechtlich gegen RTL und VG Media vorzugehen. dh
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