Oberlandesgericht München: Online-Anbieter muß Reisewerbung prüfen

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Online-Anbieter müssen die Werbung von Reiseveranstaltern im Internet auf ihre Zuverlässigkeit prüfen. Das hat das Münchner Oberlandesgericht entschieden und damit den Betreiber einer Website dazuverpflichtet, Last-minute-Angebote der Tourismus-Branche zu kontrollieren. Eine Frau hatte den Betreiber eines Online-Reiseangebots verklagt, da der Veranstalter nach ihrer Meinung im Netz irreführend für Last-minute-Urlaube geworben hatte. Damit hat innerhalb eines Monats zum zweiten Mal ein Münchner Gericht einen neuen Maßstab für die inhaltliche Kontrolle von Online-Angeboten gesetzt. Ein Münchner Amtsgericht hatte den Ex-Compuserve-Chef Felix Somm wegen der Verbreitung illegaler Inhalte im Web zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt und damit heftige Proteste ausgelöst.



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