OLG-Entscheid: Ruzicka bleibt in Haft

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Der 1. Strafsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) hat die Beschwerde des Angeklagten gegen die Fortdauer seiner Haft als unzulässig verworfen. Damit bestätigte das OLG den Beschluss des Wiesbadener Landgerichts vom 18. April dieses Jahres, das ebenfalls die Fortdauer der Untersuchungshaft von Ruzicka angeordnet hatte. Dagegen hatte Ruzickas Strafverteidiger Marcus Traut bei der übergeordneten Instanz - also dem OLG - Widerpruch eingelegt.

Der 1. Strafsenat des OLG begründet seine Entscheidung damit, dass „die Beschwerde prozessual überholt ist". Obwohl die Entscheidung des OLG noch ausstand, hatte Ruzickas Verteidigung während der Verhandlung am 27. Juni 2008 einen weiteren Antrag auf Aufhebung von Ruzickas Haft gestellt. Doch dieser wurde ebenfalls von der 6. Strafkammer des Wiesbadener Landgerichts abschlägig entschieden. Laut OLG-Beschluss sei aber nur die letzte Haftentscheidung des Landgerichts - also nur noch die vom 27. Juni 2008 anfechtbar. Hiergegen läge allerdings noch keine Beschwerde des Angeklagten vor.
Für Ruzicka schwinden damit zusehends die Chancen, aus dem Untersuchungsgefängnis im hessischen Weiterstadt entlassen zu werden. Dort sitzt er seit 24. Oktober 2006 ein.

Der Prozess wegen schwerer Untreue wurde am 15. Januar 2008 gegen Ruzicka und den mit angeklagten ehemaligen Aegis-Manager David Linn eröffnet. Über ein vermeintliches Geflecht von Tarnfirmen sollen sie 52 Millionen Euro bei der Wiesbadener Mediaagenturgruppe Aegis Media veruntreut haben. Der Prozess wird am 4. August nach der derzeitigen Sommerpause fortgesetzt. Dann wird Ruzickas Nachfolger als CEO der Agentur Andreas Bölte in den Zeugenstand treten. Er hatte mit einem Firmenanwalt von Aegis die Ermittlungen gegen Ruzicka ins Rollen gebracht.
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