Verena Wiedemann
Verena Wiedemann, Generalsekretärin der ARD, verklagt die öffentlich-rechtliche Anstalt wegen massiven Mobbings durch die Intendanten der Landesrundfunkanstalten. Sie hat Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vor dem Arbeitsgericht Berlin erhoben, berichtet die "Frankfurter Rundschau".
Wiedemanns Anwalt
Hans Georg Meier sagte demnach gestern in der mündlichen Verhandlung, Ausgrenzung, Diskriminierung und Missachtung seiner Mandantin seien so massiv gewesen, dass die Generalsekretärin psychisch erkrankt sei und medizinisch behandelt werden müsse. ARD-Anwalt
Günter Schmitt-Rolfes weist die Vorwürfe zurück. Die ARD sei bereit, weiterhin mit Wiedemann zusammenzuarbeiten.
Wiedemann ist qua Amt die oberste Lobbyistin der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Vor fünf Jahren wurde die Juristin zur ersten Generalsekretärin des Sendeverbundes. Laut ihrem Anwalt wurden Wiedemanns Kompetenzen in den vergangenen Jahren beschnitten. In der ARD gebe es die Absicht, den Posten wieder abzuschaffen. Da die Anstalt die dann fälligen Versorgungsbezüge nicht zahlen wolle, habe die ARD beschlossen, das Sekretariat beizubehalten, aber Wiedemann das Leben so zu erschweren, dass sie von sich aus kündige, so der Vorwurf.
Wiedemann wirft den Intendanten vor, ihr immer mehr Aufgaben entzogen zu haben, darunter auch die Pressearbeit. Auch ihre zwei persönlichen Referenten wurden abgebaut und sie selbst nicht mehr zu wichtigen Sitzungen eingeladen. Als weitere Indizien führt Anwalt Meier an, dass das bisherige Büro aufgegeben werden soll und Wiedemann ins Gebäude des Rundfunks Berlin-Brandenburg in Charlottenburg umziehen soll, in eine "Besenkammer". Das Generalsekretariat sitzt derzeit in der Bundespressekonferenz in Berlin-Mitte, um einen hohe Nähe zur Politik zu gewährleisten.
Meier will nun sämtliche Intendanten vor das Landgericht laden lassen. Wann das Verfahren fortgesetzt wird, ist noch nicht entschieden. ARD-Anwalt Schmitt-Rolfes wollte mindestens zwei Monate Zeit, um die 124-seitige Klageschrift zu erwiedern. Dem hat das Gericht stattgegeben.
pap