„Mein Kampf“: Bayerisches Finanzministerium will Nachdruck verhindern

Die erste Ausgabe der neuen "Zeitungszeugen"-Edition erschien am 5. Januar 2012
Die erste Ausgabe der neuen "Zeitungszeugen"-Edition erschien am 5. Januar 2012
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Es ist ein Spiel mit dem Feuer: Der britische Verleger Peter McGee will sein umstrittenes „Zeitungszeugen“-Projekt fortsetzen - und hat sich dafür ausgerechnet Hitlers Hetzschrift „Mein Kampf“ ausgesucht. Geht es nach McGee, werden bald kommentierte Auszüge aus dem Hitler-Buch für je 3,90 Euro an den deutschen Kiosken ausliegen. Das bayerische Finanzministerium will die Veröffentlichung mit aller Macht verhindern.

Bei dem Projekt "Zeitungszeugen" handelt es sich um eine gedruckte Sammeledition, mit der das britische Verlagshaus Albertas Limited die Presselandschaft in Deutschland zur Zeit des Nationalsozialismus darstellt. Verleger Peter McGee brachte die ersten Ausgaben vor drei Jahren an den Kiosk mit dem Ziel, anlässlich des Gedenkjahres 2009 einen historisch fundierten Blick auf die deutsche Medienlandschaft von 1933 bis 1945 zu werfen. Die Expertenkommentare und Analysen, mit denen etwa die 2009 veröffentlichten Nachdrucke der NS-Parteizeitungen „Völkischer Beobachter“ und „Angriff“ versehen waren, sollten den Lesern nach Verlagsangaben helfen, die historischen Ereignisse zu verstehen und sich im Sinne einer "gesunden Demokratie" kritisch mit diesen Medien auseinandersetzen.

Jetzt geht das Projekt in die nächste Runde: Der für den 26. Januar 2012 geplanten "Zeitungszeugen"-Ausgabe (Druckauflage: 100.000 Exemplare) soll die erste von insgesamt drei 15-seitigen Broschüren beilegen, in der Auszüge aus Adolf Hitlers Pamphlet „Mein Kampf“ zu finden sind. "Es ist längst überfällig, dass eine breite Öffentlichkeit die Möglichkeit bekommt, sich mit dem Originaltext auseinanderzusetzen", begründete McGee die Pläne bereits Anfang der Woche gegenüber dem "Spiegel".

Das Bayerische Finanzministerium, das noch bis 2015 die Urheberrechte an „Mein Kampf“ hält, schickt sich indes an, die Pläne des Verlegers zu durchkreuzen. Laut einer Mitteilung, die HORIZONT.NET vorliegt, prüft das Bayerische Finanzministerium derzeit "juristische Schritte, um gegen eine Veröffentlichung vorzugehen, die sich nicht im Rahmen der Kleinzitatsregelung nach § 51 Nr. 2 Urhebergesetz hält.“ Der Verlag Albertas Limited sieht einer Auseinandersetzung gelassen entgegen. „Sie können aus historischen Dokumenten zitieren, ohne das Urheberrecht zu verletzen“, zitiert Focus Online Verlagssprecher Alexander Luckow. „Das Urheberrecht bezieht sich auf die Veröffentlichung des Gesamtwerkes. Das nachzudrucken haben wir keinesfalls die Absicht.“ mas
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