Medientage: Stoiber fordert Änderung der EU-Fernsehrichtlinie

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Der bayrische Ministerpräsident Edmund Stoiber hat im Rahmen der Eröffnung der Medientage München gefordert „den gesamten Ordnungsrahmen des elektronischen Medienbereichs in Deutschland auf den Prüfstand zu stellen.“ Am Beispiel der unterschiedlichen Jugensdschutzaufsicht über „Big Brother“ in TV und im Internet verdeutlichte der Ministerpräsident, dass ein einheitlicher Rechtsrahmen für alle elektronischen Medien notwendig sei.

Die Überwachung des Jugendschutzes, forderte Stoiber, sollte in einer Hand liegen: „Ich könnte mir vorstellen, dass eine solche Stelle bei den Landesmedienanstalten gebildet wird und dass dabei auch Formen der Einbeziehung der gesamten Ländereinrichtungen Jugendschutz.net gefunden werden“. Zusätzlich müsse allerdings die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Programmanbieter durch eine funktionierende Selbstkontrolle gewährleistet sein.

Darüber hinaus forderte Stoiber von der Europäischen Union die deutliche Zurücknahme der Ordnungspolitik im Bereich Werbung. Werbung sei für die privaten Medien ein notwendiges Finanzierungsmittel. Bayern werde deshalb im Rahmen einer Novellierung des Bayerischen Mediengesetzes von der im fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag eröffneten Möglichkeit umfassend Gebrauch machen.

„Wir werden die lokalen TV-Veranstalter in Bayern so weit wie nach der EU-Fernsehrichtlinie zulässig von den zeitlichen Begrenzungen von Werbung und Teleshopping ausnehmen.“ Der Bürger sei mündig genug, mit Werbung umzugehen: „Der aktuelle Zustand der Minutenzählerei zur Überwachung der zeitlichen Begrenzungen der TV-Werbung pro Tag und pro Stunde und der Dauer und Anzahl von Teleshopping-Fenstern muß überwunden werden.“

Stoiber will die Regelung auf Grundsätze wie das Gebot der Kennzeichnung von Werbung, das Gebot der Trennung von Werbung und Programm und das Verbot von Schleichwerbung reduzieren. Damit würde auch die Ungleichbehandlung von Internet und Rundfunk beseitigt werden. Voraussetzung ist dafür jedoch die Änderung der EU-Fernsehrichtlinie. Die Kommission solle sich noch vor dem Jahr 2002 zu einer Novellierung entschließen.

Im Internetbereich spricht Stoiber den öffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland die Notwendigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Grundversorgung ab: „Auch öffentlich-rechtlichen E-Commerce, also die öffentlich-rechtliche Verkaufsanstalt, kann und wird es nicht geben.“ Der Ministerpräsident halte daher auch nichts davon, vom Internet als „drittes Standbein“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sprechen. Demzufolge sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio ihre Onlinedienste werbefrei und vorwiegend programmbezogen anbieten. Dies ist bereits im Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgehalten.



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