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Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in ihrer jüngsten Sitzung erneut mehrere Fälle von unzulässiger Werbung beanstandet. Den Medienhütern mißfiel unter anderem ein Trailer von Sat 1, in dem Kylie Minogue klar erkennbar mit einem VW durch die Landschaft brauste. Auch Sport 1 und die türkisch-sprachigen Programme Kanal Avrupa und Türkshow wurden beanstandet.
Bei
Sat 1 waren im Frühjahr im Rahmen einer Imagekampagne verschiedene Trailer mit der australischen Sängerin
Kylie Minogue zu sehen. In einem Trailer lief der Popstar laut ZAK "sichtlich begeistert auf ein VW Cabrio zu, steigt ein und fährt durch eine Sat-1-Szenerie mit den Stars des Senders". Das Auto und das VW-Logo waren in dem Trailer deutlich zu erkennen. Direkt im Anschluss an den Trailer wurde zudem mehrfach einen VW-Werbespot ausgestrahlt, in dem ebenfalls Kylie Minogue als Testimonial auftritt. Diese Verknüpfung von Trailer und Werbespot bewerten die Medienhüter als unzulässige Vermischung von Werbung und Programm, da der Trailer nach Auffassung der ZAK Teil des Programms ist. Für den Zuschauer sei die Werbung im Image-Trailer "weder leicht zu erkennen noch deutlich vom redaktionellen Teil des Programms unterscheidbar", bemängelt die Kommission.
Klarer ist der Fall bei
Sport 1: Der Sender hatte am 27. Februar im Umfeld einer Übertragung des englischen Fußball-Ligacups mehrfach Sponsoringhinweise und einen Werbespot des Sportwetten- und Glücksspielanbieters
Bet-at-home.com ausgestrahlt. Da der Anbieter in Deutschland nicht zugelassen ist und im Fernsehen ohnehin nicht für öffentliches Glücksspiel geworben werden darf, hat der Sender damit gegen das Verbot von Werbung für unerlaubtes Glücksspiel verstoßen.
Gegen das Verbot von Schleichwerbung hat der türkisch-sprachige Kanals
Avrupa in zwei Fällen verstoßen. In einer Sendung wurde in einem redaktionellen Beitrag zum Thema Schnarchen eine Nasenklammer angepriesen. Dabei wurde das Produkt ausführlich vorgestellt und auf den Preis und die Website des Herstellers verwiesen. In einem anderen Fall durfte der Chef einer Immobilienagentur selbst Angebote anpreisen und dabei den Namen sines Unternehmens und den Preis der Angebote nennen. Der Sender
Türkshow hat nach Ansicht der Medienhüter in einem Splitscreen zudem gegen die Kennzeichnungspflicht verstoßen. In einer Call-In-Sendung wurden neben Telefonnummern und Teilnahmekosten auch Werbung eingeblendet.
dh