Der Online-Musikanbieter
MP3.com hat einen Teilsieg errungen. Ein Bezirksgericht lehnte die Forderung der US-Musikindustrie ab, wonach MP3 für jeden einzelnen Song haftbar gemacht werden soll, der ohne Erlaubnis der Produzenten über die Website heruntergeladen wurde. Das Gericht räumte aber ein, dass MP3 möglicherweise pro CD-Album Schadenersatz zahlen muss. Allerdings stehe die Summe, die pro Schadensfall erhoben werden könnte, noch nicht fest. Beobachter rechnen mit 30.000 bis 150.000 Dollar pro CD-Titel. Letztendlich wird sich die Summe, die MP3.com zahlen mus, auf die Zahl der im Prozeß gemeldeten Copyrightverletzungen beziehen. Auf MP3.com können Nutzer Musikdateien von CDs herunterladen, die sie zuvor bei einem Partner von MP3.com gekauft haben. Von dem gezahlten Geld gelangte jedoch zunächst nichts in die Taschen der Produzenten der urheberrechtlich geschützten Werke. Mittlerweile hat MP3.com sich außergerichtlich mit fünf Musikonzernen gegeinigt. Sony und Seagram haben sich jedoch noch nicht auf eine außergerichtliche Einigung einlassen können.