Lokalverleger befürworten Klage gegen Tagesschau-App

Burkhardt Müller-Sönksen
Burkhardt Müller-Sönksen
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Auch die Lokalverleger stehen hinter der Klage gegen die ARD-App von Tagesschau,de, die acht Verlage vor der Wettbewerbskammer des Landgericht Kölns eingereicht haben. "Wir begrüßen ausdrücklich die Klage gegen die App", sagte Verlegerin Inken Boyens auf dem Kongress des Verbandes Deutscher Lokalzeitungen (VDL) in Berlin.

WAZ-Geschäftsführer Christian Nienhaus hatte die Klage gegen das öffentlich-rechtliche Angebot, das seit seinem Start vor einem halben Jahr umstritten war, vergangene Woche auf dem Medienforum NRW in Berlin öffentlich gemacht. Seither gibt es eine raumgreifende Diskussion zu dem Thema. "Die Tagesschau-App ist neben den Mediatheken und den regionalen Apps eine Wettbewerbsverzerrung", springt der medienpolitische Sprecher der FDP, Burkhardt Müller-Sönksen, in Berlin den Verlegern bei und kündigte gleichzeitig vollmundig an: "Die FDP wird dafür sorgen, dass dies nicht so unbotmäßig weitergeht." Die Rundfunkgesetzgebung liegt jedoch in den Händen der Bundesländer. Müller-Sönksens Ankündigung umzusetzen dürfte der Bundesregierungspartei daher schwer fallen.

Die Ministerpräsidenten hatten sich mit der Ausarbeitung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages darauf geeinigt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender zwar im Internet aktiv sein dürfen. Die Politiker hatten jedoch zeitgleich die Art und den Umfang der Angebote beschränkt. „Dieser Kompromiss ist im Staatsvertrag jedoch sehr kompliziert umgesetzt worden", sagt Professor und Jurist Dieter Dörr, der an der Universität Mainz das Medieninstitut leitet. Das geltende Recht gebietet den öffentlich-rechtlichen Sendern, keine presseähnlichen Angebote zu machen. Aus Sicht der klagenden Verlage ist die textdominante App der Tagesschau jedoch als solches einzustufen. "Das Problem ist, zu definieren, was presseähnlich ist", sagt Dörr.
Für Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, kommt die Klage ohnehin zu spät. "Sie ist rückwärtsgewandt", erneuerte sie ihre Haltung zum Thema. Rößner argumentiert, dass die Verleger mit der aktuellen Argumentation auch gegen die Website Tagesschau.de klagen müssten, die ja hinter der App steht. Christoph Keese, Konzerndirektor Public Affairs von Axel Springer - einem der klagenden Verlage -, hatte dies in einem kürzlich erschienenen Blog-Beitrag damit begründet, dass nur binnen sechs Monate nach Start gegen ein solches Angebot geklagt werden kann. Die Frist für Tagesschau.de selbst, ist damit schon lange abgelaufen. Mit der ARD habe man sich noch bis kurz vor Fristenende versucht außerhalb der Gerichte zu einigen.

Hans Werner Kilz, Ex-Chefredakteur der "Süddeutschen Zeitung" und Aufsichtsrat von M. DuMont Schauberg, hält nichts von der Klage: "Die Private müssen mit den öffentlich-rechtlichen kooperieren", fordert er stattdessen und versteigt sich sogar zu dem Vorschlag, ARD und ZDF könnten per Gesetz dazu gezwungen werden, mit ihren Bewegtbildinhalten die Zeitungen zu unterstützen. Zu seinen Zeiten bei der "Süddeutschen" sei er in engen Gesprächen mit dem ZDF und dessen Noch-Intendant Markus Schächter gewesen. Nach dem Verkauf des Verlags an die Südwestdeutsche-Medienhaltung habe es jedoch durch die neuen Eigentümer einen Richtungswechsel gegeben und der unterschriftsreife Vertrag zu einer Kooperation mit dem ZDF sei nicht geschlossen worden.

Kooperationen zwischen öffentlich-rechtlichen Sendern und Verlagen, sind aus seiner Sicht sinnvoll, weil die Verlage auf Bewegtbildinhalte für ihre Seiten angewiesen sind. Kilz: "Wenn Verlagshäuser das selbst finanzieren wollen, dann viel Spaß." pap



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