Die Debatte um das Leistungsschutzrecht geht in die nächste Runde. Am kommenden Montag werden die Verlegerorganisationen
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) ihre Vorstellungen zu dem Thema gegenüber der Politik vertreten. Bei einer Anhörung des
Bundesjustizministeriums wird es konkret um die Ziele, Schranken und mögliche Umsetzung in der Praxis gehen.
Vorab haben die Verbände noch einmal ihre Position in einer Mitteilung erläutert. Das Urheberrechtsgesetz stamme aus dem Jahr 1965 und könne aufgrund der rasanten Entwicklung des Internets keinen ausreichenden Schutz für die Leistungen von Verlagen bieten. Gleichzeitig widerlegen VDZ und BDZV den Verdacht, dass es mit einer Reform zu einer
Überregulierung komme: "Ein neues Leistungsschutzrecht sollte in den bewährten Schranken des Urheberrechts stattfinden. Private Nutzung und Zitieren bleiben unverändert privilegiert und damit auch in Zukunft erlaubt. Eine Monopolisierung von Sprache wird es nicht geben. Wir treten lediglich für den legitimen Schutz der von Verlagen erbrachten organisatorischen, finanziellen und weiteren verlegerischen Leistungen ein", betonen die Verbände im Vorfeld der Anhörung.
Darüber hinaus sei sicherzustellen, dass die
Urheberrechte der Autoren vom Leistungsschutzrecht unberührt bleiben. Beide Rechte sollten trennscharf ausgestaltet werden. Dennoch erklären BDZV und VDZ, dass die Journalisten an künftigen Erträgen aus einem neuen Leistungsschutzrecht beteiligt werden. Gespräche mit den zuständigen Gewerkschaften laufen bereits.
Bei der Ausgestaltung des Leistungsschutzrechts sei Fingerspitzengefühl gefragt. Nach Meinung von BDZV und VDZ müssen zwingend
Daten- und Verbraucherschutz berücksichtigt werden. "So ist beispielsweise sicherzustellen, dass Verleger ihr Leistungsschutzrecht wahrnehmen können, ohne zur Beweiserhebung datenschutzrechtlich bedenkliche Maßnahmen ergreifen zu müssen", ermahnen die Verbände. Ebenso sei zu gewährleisten, dass Rechtssicherheit für die gewerblichen Nutzer verlegerischer Leistungen darüber entsteht, welche Institution die Rechte wahrnimmt. VDZ und BDZV fordern daher die Gründung einer
Verwertungsgesellschaft.
bn