Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat gestern Abend in Berlin bekräftigt, dass sie ein Leistungsschutzrecht für Verlage schaffen will. Zugleich dämpfte sie die Hoffnungen der Verlage, dass ein Leistungsschutzrecht überkommene Geschäftsmodelle retten könne.
Ein Leistungsschutzrecht sei "kein Allheilmittel für die Strukturveränderungen des Marktes", sagte die FDP-Politikerin: "Niemand sollte sich von der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage finanzielle Wunder erwarten. Dieses neue Schutzrecht kann kein Allheilmittel für die Strukturveränderungen des Marktes sein. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger bringt junge Leute nicht dazu, Zeitungen zu kaufen, und lässt Werbekunden nicht Investitionsentscheidungen revidieren." Das Urheberrecht müsse wettbewerbsneutral sein: "Wir wollen keine Schonräume schaffen für Geschäftsmodelle, deren Zeit abgelaufen ist."
Es gehe ihr nicht darum, den Informationsfluss im Internet zu beschneiden. Es werde daher auch kein Verbot von Verlinkungen im Internet geben. Kritisch äußerte sich Leuheusser-Schnarrenberger dagegen zu technischen Aggregatoren wie Google News, ohne jedoch konkrete Namen zu nennen: "Es ist nicht fair, wenn allein mächtige Internetplattformen an Werbung verdienen, für die andere mit ihren Inhalten erst den Markt bereiten."
Die von anderen Politikern ins Spiel gebrachte "Kultur-Flatrate", die die legale Nutzung sämtlicher Netzinhalte abdecken soll, lehnt Leutheusser-Schnarrenberger ab: "Dies wäre eine Zwangskollektivierung der Rechte, die einen gewaltigen Verteilungskampf der Urheber um die Einnahmen zu Folge hätte." Eine Kulturflatrate würde das Urheberrecht auf den bloßen Vergütungsanspruch reduzieren.
dh Die komplette Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger finden Sie auf der Homepage des Bundesjustizministeriums