Die Deutsche Bank muss an Leo Kirch Schadenersatz zahlen, lautet das Urteil des Landgerichts München in erster Instanz. Der Medienmanager hatte gegen Rolf Breuer, den ehemaligen Vorstandssprecher des Finanzinstituts geklagt, da dieser in der Öffentlichkeit frühzeitig Kirchs Kreditwürdigkeit in Zweifel gezogen hatte. Diese Tatsachenäußerungen Breuers, so das Gericht, hätten gegen das Bankgeheimnis verstoßen.
Über die Höhe des Schadenersatzes wird in einem weiteren Verfahren entschieden. Im Falle einer Leistungsklage, so berichtet die Nachrichtenagentur Reuters, könnte sich die Forderung auf Milliarden Euro summieren. Im Minimum beläuft sich der Schaden auf 100 Millionen Euro. Die Deutsche Bank will gegen das Urteil voraussichtlich Berufung einlegen.