Aufatmen bei den Verlegern: Es bleibt beim reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Zeitungen und Zeitschriften. So jedenfalls hat sich Kulturstaatsminister Bernd Neumann am heutigen Dienstag beim „Distripress Congress" in Hamburg geäußert.
Presse sei wichtig für den gesellschaftlichen Diskurs, daher müsse sie für jedermann erschwinglich bleiben. Deshalb werde die
Bundesregierung am reduzierten Mehrwertsteuersatz festhalten.
Hintergrund: In der vergangenen Woche war ein Gutachten im Auftrag des
Bundesfinanzministeriums bekannt geworden, das den Gesetzgeber zu einer weitgehenden Abschaffung ermäßigter
Mehrwertsteuersätze aufgefordert hat. Dies sei nur für Lebensmittel gerechtfertigt, so das Gutachten. Der reguläre Steuersatz von 19 Prozent hätte Zeitungen und Zeitschriften deutlich verteuert - mit wohl negativen Auflageneffekten. Oder die Vertriebserlöse der Verlage wären geschmälert worden, wenn sie den Copypreis konstant gehalten hätten. Daher begrüßen die
Verlegerverbände Neumanns Klarstellung.
Und sie begrüßen auch Neumanns Aussagen zum Thema
Leistungsschutzrechte. Es stehe „auf der medienpolitischen Agenda der Bundesregierung ganz oben", so der Politiker. Man wolle eine „ausgewogene Lösung" finden: Zum einen sollten vom Leistungsschutzrecht „nicht nur die Großen der Branche profitieren, sondern gerade auch kleinere oder lokale Verleger". Deshalb könne er sich zur Wahrnehmung der Rechte „eine Verwertungsgesellschaft gut vorstellen".
rp