Die KJM prüft, welche Inhalte für Kinder und Jugendliche ungeeignet sind (Bild: Contrastwerkstatt)
Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat ihren Prüfbericht für das zweite Quartal 2011 veröffentlicht. Insgesamt stellten die Medienwächter 47 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages fest. Besonders auffällig war der Privatsender RTL 2, dessen Serie "X-Diaries" mit zahlreichen Verstößen in dem Bericht auftaucht.
Bei dem Scripted-Reality-Format stellte die KJM in elf Fällen eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige fest, in 20 Fällen für Zuschauer unter zwölf Jahren. Die Kommission begründete ihre Einschätzung mit "der aufdringlichen Darstellung der Themen Sex und Alkohol und der derb-zotigen Sprachwahl". Für jüngere Zuschauer erschließe sich nicht unbedingt, dass es sich bei "X-Diaries" um fiktionale Geschichten handele. Die KJM befürchtet daher, das Format könne bei Heranwachsenden eine "sozialethische Desorientierung" bewirken. Die aktuell laufenden Folgen seien allerdings der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen vorgelegt worden, so dass die jetzige Staffel aus Sicht der KJM unbedenklich sei.
Auch eine Ausgabe der RTL-Doku-Soap "
Der Promi-Trödeltrupp" erregte der Unmut der Jugendschützer: In der Sendung wurde eine Prostituierte dabei begleitet, wie sie Teile ihres Inventars zu Geld machte. Dabei sei die Prostitution positiv dargestellt und verschiedene Sexualpraktiken in Formen gezeigt worden, "die junge Zuschauer bei der Entwicklung ihrer eigenen Sexualität beeinträchtigen" könne.
Weitere Einträge im KJM-Sündenregister verdienten sich unter anderem der Nachtrichtensender
N 24 und
Pro Sieben. In einer Ausgabe der Pro Sieben-"Newstime" wurde um 18 Uhr der Spielfilm "Lebanon" besprochen. Der Bericht reihte nicht nur gewalttätige Szenen aus dem Trailer zu dem Film aneinander, sondern kommentierte sie mit Vergleichen zu realen Begebenheiten. Dadurch sei Authentizität suggeriert worden. Junge Zuschauer seien nicht in der Lage, die fiktionalen Inhalte von den realen Nachrichten zu trennen, so die KJM.
N 24 hatte in einer Liveberichterstattung zu einem Geiseldrama auf den Philippinen Bilder des örtlichen Fernsehens übernommen und aus dem Off kommentiert. Dabei habe der Sender sowohl die Leiche des Geiselnehmers als auch mehrerer seiner Opfer gezeigt. Junge Zuschauer, so die KJM, hätten noch nicht die Kompetenz im Umgang mit Nachrichten, um solche Bilder zu verarbeiten.
Über die Verstöße bei
Telemedien berichtet die KJM nur anonymisiert, da Übeltäter nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und darüber hinaus über einen längeren Zeitraum online sind. Demnach seien gegen zehn Internet-Angebote Verfahren eingeleitet worden, unter anderem wegen Leugnung des Holocaust und entwicklungsbeeinträchtigender Darstellung sexueller Vorgänge.
ire