Der Zoff der beiden führenden Radiovermarkter eskaliert. Seit vier Jahren liegt Radio Marketing Service (RMS) mit Konkurrent ARD Werbung Sales & Services Radio (AS&S Radio) wegen dessen Deutschland-Kombi im Clinch. Nun führt die Auseinandersetzung um Preis und Angebotsstruktur vor Gericht.
Am 4. April hat
RMS beim Landgericht Hamburg
AS&S Radio verklagt, dem das Schriftstück am 17. April ins Haus flatterte. RMS geht davon aus, dass die Deutschland-Kombi seit Einführung 2009 mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen geltendes Recht verstößt, teilt RMS-Chef
Florian Ruckert auf HORIZONT-Anfrage mit.
Ruckert stützt sich dabei auf ein Gutachten des Münsteraner Rechtsprofessors
Bernd Holznagel von 2010. Demnach hat AS&S mit der Deutschland-Kombi das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und den Rundfunkstaatsvertrag verletzt. Dieser regelt, dass sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten in Beziehung zu ihren Werbetöchtern so verhalten müssen, wie es bei kommerziellen Tätigkeiten üblich ist. „Das Gutachten stellt fest, dass die Preisstellung der Deutschland-Kombi seit 2009 mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen das Gebot der Marktkonformität verstößt", so Ruckert.
Für AS&S-Geschäftsführer
Bernhard Cromm verstößt die Deutschland-Kombi weder gegen Staatsvertrag noch gegen geltendes Recht. Mit Professor
Peter Mailänder hat der Vermarkter einen renommierten Rechtsbeistand engagiert und sieht der Klage gelassen entgegen. Cromm: „RMS bepreist ihre Super Kombi auf 14-49. Und auf die gleiche Weise bepreisen wir unsere Deutschland-Kombi. Deshalb ist es für uns nicht nachvollziehbar, weshalb RMS diesen Vorwurf erhebt."
guiMehr dazu in HORIZONT 17 vom 26. April 2012