Kirch darf Springer-Aktien nur teilweise verkaufen

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Das Münchner Landgericht hat die Einstweilige Verfügung des Axel-Springer-Verlags gegen Leo Kirch teilweise aufgehoben. Springer hatte verhindern wollen, dass Kirch ohne Zustimmung des Verlagshauses seine Print-Beteiligungs GmbH verkauft, die wiederum 40 Prozent aller Springer-Aktien kontrolliert. Mit seinem Urteil hat das Gericht die Zustimmungspflicht auf Maßnahmen beschränkt, die zu einer Drittbeteiligung von mehr als 24,9 Prozent führen.

Die Deutsche Bank hatte ihm am Dienstag einen Fristaufschub bis zum 20. September gegeben, selbst einen Käufer für die Beteiligung an Europas größtem Zeitungshaus zu finden. Als derzeit aussichtsreichster Interessent für die Springer-Beteiligung gilt der Schweizer Ringier-Verlag, der zu den Wunschpartnern des Zeitungskonzerns zählt.



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