Kirch-Gruppe zweifelt Rechtmäßigkeit des KEK-Auskunftsersuchens weiterhin an

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Obwohl der Antrag der Kirch-Gruppe vom Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen wurde, einen von der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) an das Medienunternehmen versendeten Fragebogen für unberechtigt zu erklären, hält die Kirch-Gruppe die Rechtmäßigkeit des Auskunftsersuchens gerichtlich weiter für ungeklärt. Der Antrag der Kirch-Gruppe sei, anders als von der KEK in einer Pressemitteilung herauszulesen, aus rein formell-prozessualen Gründen abgelehnt worden.Die KEK hatte die Kirch-Gruppe in einem Fragebogen über ihre Geschäftsbeziehungen zu anderen Unternehmen befragt. Die Kirch-Gruppe wirft der KEK vor, damit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu verstoßen. Von Bertelsmann/CLT-Ufa wurden die Auskünfte nicht verlangt. Die von der KEK aufgeworfenen Fragen dürften erst dann gestellt werden, wenn ein betroffenes Unternehmen den 30-Prozent-Marktanteil lediglich geringfügig unterschreite, betont die Kirch-Gruppe, die gegen den Beschluß Beschwerde beim Oberlandesgericht Berlin eingereicht hat.



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