Kirch-Gruppe klagt gegen EU-Kommission

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Leo Kirch hat beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die EU-Kommission eingereicht. Diese habedas Fusionsvorhaben von Bertelsmann und Kirch-Gruppe bei Premiere zu Unrecht untersagt. Jetzt willKirch eine Aufhebung der Entscheidung vom Mai erreichen, mit der die "vielen fehlerhaften Einschätzungen und Beurteilungen der EU-Kommission" richtiggestellt würden. Der Vorwurf: Die EU-Kommission habe wesentliche Formvorschriften und geltendes europäisches Wettbewerbsrecht verletzt. Es sei gegen den Grundsatz objektiver Ermittlungen verstoßen worden und Stellungnahmen seien innerhalb unzumutbarer Fristen verlangt worden. Zudem sei die Annahme eines dauerhaften Monopols von Premiere falsch. Eine Erhöhung der Gesellschaftsanteile von Kirch und Bertelsmann auf jeweils 50 Prozent habe keine Auswirkungen auf die Marktstellung von Premiere. Auch werde Premiere nicht in der Lage sein, den Eintritt neuer Wettbewerber im Bereich digitales Pay-TV zu verhindern.



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