Gegen Behauptungen in der West 3-Sendung "Hobbythek", nach denen der Empfang freier Programme über die D-Box nur nach Abschluß eines Pay-TV-Vertrages möglich sein soll, hat Beta Research (Kirch-Gruppe) beim Landgericht Köln eine Einstweilige Verfügung gegen den WDR erwirkt. In der "Hobbythek" vom 18. August zeigte der Moderator die D-Box im Vergleich mit einem anderen Decoder des gleichen Herstellers. Freie Fernsehprogrammme konnten mit der D-Box nicht mehr empfangen werden, nachdem der Moderator die Abonnentenkarte herausgezogen hatte. Die Kirch-Gruppe führt dagegen an, daß kein freies, sondern ein Pay-TV-Programm eingeschaltet war. Alle freien Digitalprogramme können über die D-Box empfangen werden, so die Pressemitteilung der Kirch-Gruppe.