Kaum ein Tag ohne Gerichtsurteil in Sachen Bauer gegen den Rest der Vertriebswelt. Am heutigen Mittwoch ging es vor dem Hamburger Landgericht um einen Rechtsstreit zwischen der Bauer Media Group und dem Bundesverband Presse-Grosso. Konkret: Um eine Behauptung, wonach Bauer Geld für seinen Rückzug aus den Vertriebsgebieten der zuvor gekündigten Grossisten Mügge und Grade verlangt habe.
Das hatte der Grosso-Verband im März
per Pressemitteilung verbreitet. Gegen diese Behauptung hatte Bauer eine
einstweilige Verfügung (EV) gegen den Verband erwirkt - der dagegen
Widerspruch einlegte. Jetzt hat das Gericht entschieden: Die EV hat Bestand, der Verband darf dies nicht mehr behaupten. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Das Gericht sah die
Beweislast aber offenbar auf Seiten des Grosso-Verbandes und - nachdem bei der Anhörung am vergangenen Freitag (eidesstattliche) Aussage gegen Aussage stand - damit die EV bestätigt. Der Verband will "nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung den Sachverhalt in Ruhe prüfen und über die weiteren Schritte entscheiden".
Daneben gibt es noch zwei weitere Justizthemen in diesem Vertriebskontext: Die Revision des Grossisten
Grade vor dem Bundesgerichtshof (Kollege Mügge/Nolte hat seine BGH-Revision
zurückgezogen) und der
Zoff um Bauers
Top-100-Aktion, den derzeit
Gruner + Jahr und der Nationalvertrieb MZV (Burda, WAZ-Gruppe) in zwei Verfahren ausfechten.
rp