Nach einem Urteil des Landgerichts Freiburg handelt es sich bei den Neun Live-Quizsendungen um kein unerlaubtes Glücksspiel. Das hat das Gericht in letzter Instanz entschieden. Damit ist die Rechtsfassung zu TV-Gewinnspielen in einem rechtskräftigen Urteil festgehalten.
Die Staatsanwaltschaft München hatte bereits im April 2004 Anzeigen gegen den Fernsehsender Neun Live wegen des Vorwurfes der Manipulation, des Betruges, der Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels und der Täuschung von Zuschauern abgewiesen. Die Kosten pro Anruf seien nach Auffassung des Gerichts ein unerheblicher Einsatz. Eine Revision gegen das Urteil schloss die Berufungskammer aus.
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