Kartellamt verbietet Anteilserhöhung von CLT-Ufa an Premiere

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Das Bundeskartellamt hat heute die geplante Anteilserhöhung von CLT-Ufa am Pay-TV-Sender Premiereuntersagt. CLT-Ufa bezeichnete diese Entscheidung als rechtlich unhaltbar und als reinen Willkürakt. Man werde prüfen, ob rechtliche Schritte gegen das Bundeskartellamt möglich sind. Rolf Schmidt-Holtz, Vorstandsvorsitzender bei der CLT-Ufa, erklärte, daß durch dieses Verbot die Weiterentwicklung des digitalen Fernsehens in Deutschland verzögert werde und "den amerikanischen Konzernen einen kaum noch aufzuholenden Wettbewerbsvorsprung verschafft". Die Ablehnung sei vom Bundeskartellamt damit begründet worden, daß auch die Kirch-Gruppe eine Anteilserhöhung beabsichtige. "Die willkürlicheKoppelung mit dem Antrag der Kirch-Gruppe ist rechtlich völlig unhaltbar und in der Kartellrechtspraxis beispiellos", so Schmidt-Holtz.



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