1. Internet-Jahre sind bekanntlich wie Hundejahre - sie vergehen siebenmal so schnell wie normale. Problem Nummer eins: Das Tempo ist offensichtlich viel zu schnell für Medienpolitiker und -wächter. Problem Nummer zwei: Die Geschwindigkeit, in der sich Märkte verändern, wird nicht geringer. Wir brauchen Politiker, Gesetzgeber und Lobbyisten, die sich dieser Geschwindigkeit bewusst sind.
2. Die Videothek sollte - hat das Kartellamt das nicht gesehen? - eine offene Vertriebs- und Werbeplattform für alle Sender sein, mit RTL und Pro Sieben Sat 1 als technischem Betreiber. Stattdessen sieht das Kartellamt einen „Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen". Doch mit „alten Vorschriften für neue Märkte" („FTD") lässt sich dauerhaft den radikalen Umwälzungen im Medienbereich nicht beikommen. Pro Sieben Sat 1 und RTL sind die beiden dominierenden Sendergruppen im deutschen Free-TV. Im Internet spielen sie im Vergleich zu Apple, Google und Facebook eine marginale Rolle.
3. Die Entscheidung des Kartellamtes fördert nicht den Wettbewerb im Netz, sondern schränkt ihn ein. Sie führt zur Stärkung der Web-Oligopole und oben aufgeführten Internet-Gorillas. Die Google-Tochter Youtube kauft TV- wie Sportrechte; auf Facebook USA kann man sich den Blockbuster „The Dark Knight" von Warner Bros. ausleihen - irgendwann drohen Sender überflüssig zu werden.
4. Die Kartellamtsentscheidung verbaut deutschen Unternehmen den Zugang zum wichtigen Online-Videomarkt wie den Ausbau der Online-Werbeumsätze. Allenfalls die Deutsche Telekom kann sich freuen. Sie betreibt mit Videoload eine eigene Online-Videothek und mit T-Home Entertain eigenes IPTV.
5. Die Entscheidung des Kartellamts schadet der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Industrie. Medienunternehmen, die im Netz nicht wettbewerbsfähig sind, werden langfristig auch in ihren traditionellen Kernmärkten Probleme bekommen.
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