Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Verfassungsbeschwerde der Wochenzeitung "Junge Freiheit" gegen den Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen stattgegeben. Mit der Erwähnung des Blattes im Verfassungsschutzbericht des Landes NRW seien die Grundrechte der Pressefreiheit verletzt, so die Richter. Die "Junge Freiheit" hatte seit 1996 gegen die anhaltende Erwähnung in den NRW-Verfassungsschutzberichten wegen "Anhaltspunkten für den Verdacht auf rechtsextremistische Bestrebungen" geklagt. is