Die Erstunterzeichner
Hubert Burda, Verleger Hubert Burda Media, Präsident Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender Axel Springer
Bernd Kundrun, Vorstandsvorsitzender Gruner + Jahr
Wolfgang Fürstner,Geschäftsführer Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
Heinz Bauer, Verleger Bauer Verlagsgruppe
Thomas Ganske, Verleger Ganske Verlagsgruppe
Herbert Flecken, Vorsitzender der Geschäftsführung Verlagsgesellschaft Madsack
A. Asghar Azmayesh , Sprecher der Geschäftsführung, medien holding:nord
Dirk Ippen, Verleger Münchener Zeitungs-Verlag
Die Münchner Erklärung:
Die freie und unabhängige Presse in Deutschland ist in Bestand und Entwicklung durch die ständige Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedroht. Daher haben die Verantwortlichen namhafter privater Zeitschriften- und Zeitungsverlage und des Verbands in München nachfolgende Erklärung verabschiedet. Sie dient dem Ziel, die Rahmenbedingungen für ein faires Miteinander von freier, unabhängiger Presse und öffentlich-rechtlichem Rundfunk angesichts einer veränderten Medienwelt zu entwickeln:
Das Netz lässt sich nicht reglementieren
Der Angriff auf die Öffentlich-Rechtlichen zeigt auch: Allen Sonntagsreden zum Trotz bereitet das Internet den Verleger großes Kopfzerbrechen, meint HORIZONT-Chefredakteur Volker Schütz.
1. Privatwirtschaftlich verfasste Zeitungen und Zeitschriften sind die für jede Demokratie und jede Meinungsvielfalt unverzichtbaren Träger der Pressefreiheit. Sie sichern mit Print-Ausgaben und Online-Angeboten Qualität, Pluralität, Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Sie stehen unter dem Schutz der deutschen und europäischen Grundrechte sowie des EU-Beihilferechts. Eine freie Presse kann nicht durch öffentliche Gewalt organisiert werden. Presseunternehmen müssen sich nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen frei bilden können; sie stehen untereinander und mit anderen Medien in publizistischer und wirtschaftlicher Konkurrenz.
2. Dieser freie publizistische und wirtschaftliche Wettbewerb wird durch öffentlich-rechtliche, staatlich finanzierte Presse verzerrt. Generell sind staatlich finanzierte Medien ein rechtfertigungsbedürftiger Sonderfall, der für den Bereich der Presse einschließlich ihrer Online-Angebote und auch für weitere Internet-Medien in Deutschland keinesfalls legitimiert werden kann.
3. Demgegenüber sind im Rundfunk infolge der historisch geringen Zahl an Programmplätzen öffentlich-rechtliche Fernseh- und Radioanstalten entstanden, die auch nach Wegfall der Frequenzknappheit ihre staatlich finanzierten Fernseh- und Radioprogramme auf den überkommenen und neuen Verbreitungswegen wie dem Internets anbieten. Dabei ist der staatlich finanzierte und organisierte Rundfunk mit einer Vielzahl von Angeboten und einem jährlichen Gebührenaufkommen von über 7 Mrd. Euro und weiteren Einnahmen (Werbung, kommerzielle Tätigkeiten) der größte Medienanbieter in Deutschland.
4. Vor diesem Hintergrund ist das Bestreben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu bewerten, nicht nur ihr umfängliches Fernseh- und Radioprogramm auf allen Wegen einschließlich des Internet zu verbreiten, sondern machtvoll in alle Internetmedien vorzudringen und dort insbesondere auch der privatwirtschaftlich verfassten Presse staatlich finanzierte, wettbewerbsverzerrende Konkurrenz zu machen. Dies erscheint umso bedenklicher, als die privatwirtschaftlich verfasste Online-Presse Vielfalt und Qualität bereitstellt, nachhaltige Finanzierungsmodelle aber noch nicht gesichert sind.
5. Angesichts dieser Veränderungen ist die Politik aufgefordert, das duale System mit öffentlich-rechtlichen Medienunternehmen auch im Internet allein für den Bereich von Fernsehen und Radio fortzuschreiben. Das kann die Verbreitung der gebührenfinanzierten Programme im Internet und ein sendungsbezogenes Abruf-TV sowie Abruf-Radio einschließen. Jede darüber hinausgehende Expansion der staatlich finanzierten Rundfunkanstalten ist jedoch ebenso unnötig wie gefährlich für den Bestand und die Entwicklung der privatwirtschaftlich verfassten Presse und damit für den gesamten Medienpluralismus in Deutschland.
6. In ihrer Sitzung am 12. Juni 2008 haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Ansatz erkennen lassen, dass sie der unbegrenzten Expansion der öffentlich-rechtlichen Anstalten wenigstens im Bereich der pressemäßigen Text- und Bildberichterstattung Grenzen setzen wollen. Wir begrüßen dieses Bestreben, müssen gleichwohl aber feststellen, dass die in Aussicht gestellten Regelungen in keiner Weise ausreichen. Mit den Formulierungen des Entwurfs zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 12. Juni wird es nicht gelingen, das Expansionsstreben der öffentlich-rechtlichen Sender in geordnete Bahnen zu lenken.
Die Unterzeichner erklären zur grundsätzlichen Rolle staatlich finanzierter und organisierter Rundfunkanstalten (ARD, ZDF etc.):