Handelsblatt setzt sich bei Transparenzregel gegen Betriebsrat durch

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“Handelsblatt“-Redakteure, die regelmäßig über bestimmte Unternehmen oder Branchen berichten, dürfen in ihren Privatdepots künftig keine Wertpapiere dieser Unternehmen führen. Eine Klage des Betriebsrats der Handelsblatt GmbH, der in dieser Auflage eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Journalisten sieht, wurde heute vom Düsseldorfer Arbeitsgericht abgewiesen. Preisgeben sollen die Redakteure nur die Namen der Unternehmen, von denen sie Aktien halten, nicht deren Wert. 75 Prozent der schreibenden Mitarbeiter haben eine entsprechende Erklärung bereits unterschrieben. Die restlichen 25 Prozent seien mit der Regelung einverstanden, wollten aber den Ausgang des Rechtsstreits abwarten.
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