Zur Erinnerung: Im
Februar dieses Jahres hatte der Verlag beim Landgericht Köln eine Kartellklage gegen den
Grosso-Verband wegen eines
angeblich unzulässigen Preis- und Konditionenkartells sowie angeblich kartellrechts- und wettbewerbswidriger Behinderung eingereicht. Damit wollte Bauer dem Verband untersagen, für seine Mitglieder einheitliche Konditionen mit den Verlagen zu verhandeln und die einzelnen Grossisten aufzufordern, individuelle Verhandlungen mit Bauer zu verweigern.
„Der Grosso-Verband hat sein zentrales
Verhandlungsmandat in der Vergangenheit mehrfach missbraucht, um sachwidrige Zugeständnisse zu erzwingen", formuliert der Verlag jetzt in einer zusätzlichen Presseerklärung zum Thema. Damit habe der Verband „einseitig in den Wettbewerb eingegriffen und sich geschäftsschädigend verhalten".
Harte Worte, die eine außergerichtliche Einigung eher unwahrscheinlich machen. Dafür gebe es zurzeit „keine Bemühungen", bestätigte Schoo. Der Rest der Verlagswelt, der regelmäßig
Einigungsappelle an die Beteiligten schickt, wird das nicht gerne hören - befürchtet man doch bei einem Sieg Bauers entweder das Ende des gelobten deutschen Pressevertriebssystems oder ein Eingreifen der Politik (und damit ein Ende der Branchenautonomie), um genau das zu verhindern.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte einen solchen Schritt, falls aus Sicht der Politik notwendig, kürzlich angekündigt.
BITTE UMBLÄTTERN Erstaunlicherweise fürchtet Bauer eine solche politische Einmischung nicht. Im Gegenteil: „Wir begrüßen die Ankündigung der Bundeskanzlerin", so Schoo vor der Presse. Offenbar geht er davon aus, dass ein mögliches Gesetz nur die dem Bauer-Verlag genehmen
„Essentials" des deutschen Pressevertriebssystems festschreibt: Allein Copypreisbindung, Remissions- und Dispositionsrecht sowie die Neutralität der Grossisten seien im Sinne der Vielfalt und Überall-Erhältlichkeit von Presse zu gewährleisten, schreibt der Verlag: „Die
Bauer Media Group bekennt sich seit jeher zu dieser medienpolitischen Zielsetzung und steht dafür ein, ihren Pressevertrieb nach diesen Prinzipien auch zukünftig zu organisieren."
Fragt sich nur, wie Bauer so sicher sein kann, dass ein mögliches Grosso-Gesetz nicht auch zwei weitere Prinzipien festschreibt, auf die - wenig verwunderlich - die Zwischenhändler so vehement pochen, gegen Bauers Widerstand: erstens das Gebietsmonopol der Grossisten samt Schutz vor ordentlichen Kündigungen (
hier hat der Bundesgerichtshof BGH kürzlich pro Bauer entschieden), zweitens eben das erwähnte zentrale Verhandlungsmandat des Grosso-Verbandes, über welches das Landgericht Köln am 24. Januar erneut verhandelt.
Bauer: Der Grosso-Verband hat sein zentrales Verhandlungsmandat in der Vergangenheit mehrfach missbraucht, um sachwidrige Zugeständnisse zu erzwingen
Sowohl das
BGH-Urteil als auch das laufende Gerichtsverfahren vor dem
Landgericht Köln lasse „die System-Essentials unberührt", schreibt Bauer. Der BGH habe festgestellt, dass es keinen notwendigen Zusammenhang zwischen den System-Essentials und dem Interesse des Grosso-Verbandes gebe, den Wechsel von einem neutralen Grossisten zu einem anderen neutralen Grossisten auszuschließen. Und dass der
freie Marktzutritt für Presseerzeugnisse auch im Doppel-Grosso gewährleistet sei. Die ordentliche Kündigung eines Grossisten und die Beauftragung eines anderen sei für Bauer die „ultima ratio", wenn ein Grossist „in seinem Gebietsmonopol keine optimale und effiziente Presseversorgung mehr sicherstellt".
Und wenn die Politik das Gebiets- und Verhandlungsmonopol per Gesetz festschreibt? „Eine gesetzliche Absicherung des zentralen Verhandlungsmandats des Grosso-Verbandes würde
Missbrauchshandlungen und Wettbewerbseingriffe legalisieren und dazu führen, dass notwendige Reformen unterbleiben, die für den Erhalt der Pressevielfalt unerlässlich sind", schreibt Bauer mit Blick auf die eingangs beschriebenen Vorwürfe.
Derweil tickt für den Verlag der Countdown: Sein
Handelsvertrag läuft Ende Februar 2012 aus. Bis dahin muss Bauer mangels Anerkennung des Verhandlungsmandates des Grosso-Verbandes und mangels Anschlussvertrag mit rund 70 Grossisten einzeln um Konditionen feilschen. Deshalb hat der Verlag den Grosso-Verband und die einzelnen Betriebe aufgefordert, den Bauer-Titeln ab März 2012 (mindestens) die gleichen Konditionen zu gewähren wie vergleichbaren Heften anderer Verlage. Dies bestätigte Bauer-Vertriebschef
Heribert Bertram gegenüber dem Fach- und Verbandsblatt „DNV". Verband und alle Mitgliedsfirmen einzeln haben die Gleichbehandlung Bauers ab März 2012 inzwischen bestätigt und vertreten die Auffassung, dass es dadurch auch zu rechtskräftigen Vereinbarungen bis 2018 zwischen Bauer und den Grossisten gekommen sei.
„Der Grossist ist an die gesetzliche Gleichbehandlung gebunden", begründet Bauer seine Forderung. Das stimmt - doch im Gegenzug hatten sich die anderen Verlage
Ende 2010 und
im Frühjahr 2011 vertraglich auf alle „Essentials" des Systems verpflichtet. Auch auf die beiden erwähnten Prinzipien, von denen Bauer nichts wissen will.
Bauer kündigt also auf der einen Seite Branchenabsprachen (was ein gutes Recht sein sollte) - beruft sich aber andererseits auf ebendiese, wenn die erstrittene
Verhandlungsfreiheit auch mal nachteilig sein sollte. Das sieht nach Rosinenpickerei aus. Und: Bauer pocht auf Gleichbehandlung aller Verlage durch die Grossisten - will aber zugleich dort, wo es sich lohnen könnte, schärfer verhandeln dürfen. Das läuft auf eine Art Meistbegünstigungsklausel hinaus: Sobald ein Verlag bei einem Grossisten bessere Konditionen erreicht, müssten diese auch allen anderen Verlagen gewährt werden. Für Grossisten ein wenig attraktives Szenario.
Umgekehrt will Bauer die Grossisten nicht gleich behandeln: Das Verhandlungsmandat des Verbandes verhindere „durch die bundeseinheitliche Handelsspanne, dass
regionale Unterschiede hinsichtlich Leistungsbedarf und Kostenlast pro Gebiet angemessen berücksichtigt werden", schreibt Bauer. So würden „gerechtere Konditionen" blockiert. Bilaterale Verhandlungen der Verlage mit unterschiedlichen Grossisten führten pro Gebiet zu einer einheitlichen Handelsspanne, an der alle Verlage partizipierten, so Bauer. Ähnliches hatte Schoo
bereits im Januar propagiert. Auch
Manfred Braun, Sprecher der VDZ-Publikumszeitschriften und im Hauptjob Zeitschriftenboss der WAZ-Gruppe, hatte
im Sommer darüber räsoniert - auch wenn er dabei eher an differenzierte Umsatzcluster als an Einzelverhandlungen gedacht hat.
rpNachtrag: Der Grosso-Verband hat inzwischen auf die Vorwürfe reagiert.